Veröffentlichung erteilter Aufträge
Rechtsgrundlage: RdErl. d. MW d. StK u. d. übr. Min. v. 4.2.2009 - 24 - 32573/0020
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren für Bauaufträge nach der VOB/A und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR oder 15.000 EUR bei freihändigen Vergaben, überschreitet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ort der Auftragsdurchführung
- Auftragsgegenstand
- Name und Anschrift des Auftragnehmers
- Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)
Die Veröffentlichung hat wahlweise auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z.B. regionale oder überregionale Tageszeitungen, Fachzeitschriften) zu erfolgen. Der Unterhaltungsverband Hunte hat sich entschieden, die erforderlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die aktuell erteilten Aufträge entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.